By Daniel July 7, 2006
Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen. (ROG §1 Abs. 3).
Um diese räumliche Dimension räumlicher Ordnung zu erreichen, muss Zielanpassung sowohl in vertikaler Richtung zwischen den Planungsebenen als auch in horizontaler Richtung innerhalb einer Planungsebene zwischen der dortigen...
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